Arbeitsrecht

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Stephan Dreismann und Thomas Schatton nehmen sich allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten an. Sie stehen – unter Beachtung möglicher Interessenkollisionen – sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern sowie Betriebsräten beratend und vertretend zur Verfügung. Dies gilt für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht wie für die streitvermeidende Tätigkeit im Vorfeld gleichermaßen.

Arbeitgeber begleiten wir nicht nur bei im Einzelfall auftretenden Konflikten (z.B. bei notwendigen Abmahnungen, dem Ausspruch von Kündigungen oder dem Abschluss von Aufhebungsverträgen), sondern helfen darüber hinaus in übergreifenden, konzeptionellen Fragen (z.B. der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie der Vorbereitung und Umsetzung betrieblicher Umstrukturierungen). Unsere Vertretung erstreckt sich dabei auch auf das Führen von Verhandlungen mit Betriebsräten.

Arbeitnehmer vertreten wir bei jeglichen gegen sie gerichteten betrieblichen Maßnahmen (z.B. bei Kündigungen oder Versetzungen), aber auch vorbeugend bei anstehenden oder beabsichtigten persönlichen oder betrieblichen Veränderungen; natürlich beziehen wir hierbei auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte ein.

Betriebsräte beraten und vertreten wir in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen diese bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ebenso wie im Hinblick auf die Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte.