Baurecht und Architektenrecht
Im privaten Baurecht beraten und vertreten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Dr. Thomas Fliegner und Herr Rechtsanwalt Peter Simon gewerbliche Auftragnehmer wie Bauunternehmen, Architekten, Handwerker und Wohnungsbaugesellschaften, aber auch öffentliche, gewerbliche und private Bauherren als Auftraggeber. Unsere Tätigkeit reicht von der Erstellung und Prüfung der vertraglichen Grundlagen (Bau-, Generalunternehmer- und Architektenverträge) über die gutachterliche und schiedsgutachterliche Klärung von Streitpunkten bis hin zur Betreuung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen in gerichtlichen Verfahren.
Im Rahmen des öffentlichen Baurechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Planungen sowie im Baugenehmigungsverfahren, wozu die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen ebenso gehören kann wie die Bearbeitung von Nachbarschaftsklagen. Ansprechpartner ist Dr. Dominik Herfs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.