Familienrecht

Im Familienrecht sind seit langem unser Fachanwalt für Familienrecht Holger Christensen und Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht tätig. Sie verfolgen die Anliegen unserer Mandanten konsequent, ohne hierbei die häufig gegebene emotionale Verbindung der Mandantschaft zu den zu klärenden familienrechtlichen Einzelfragen zu vernachlässigen.

Ihre beratende und gerichtliche Tätigkeit geht dabei über die bloße Scheidung einer Ehe hinaus. So bieten wir unseren Mandanten im Falle der Trennung eine umfassende Beratung und Vertretung hinsichtlich aller rechtlichen und finanziellen Folgen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht bearbeitet schwerpunktmäßig Fragen der Vermögensauseinandersetzung. Wir begleiten die Erstellung notarieller Urkunden bei der vertraglichen Gestaltung von Ehen, Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Trennungs- und Scheidungssituationen.

Auch die Vertretung in Spezialrechtsgebieten, z.B. bei Vaterschaftsanfechtungen, Adoptionen oder namensrechtlichen Fragestellungen, ist Teil unseres Beratungskonzepts.